Urheberrechtsklage gewonnen


~ hinzugefügt am 23.03.2009 | 302x gelesen

Mary J. Blige kann aufatmen. Die Klage gegen die R&B-Sängerin bezüglich ihres 2001-er Hits "Family Affair" wurde abgewiesen.

Leonard Jones und James White hatten in ihrer Klage Januar dieses Jahres Blige Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Den zwei Songwritern zufolge klingt der Song ähnlich dem Titel „Party Ain't Crunk" des Rappers Benevolence. Doch der Fall wurde aufgrund von Mangel an Beweisen abgewiesen.

Quelle: SoulSite.de



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